Antrags- und Aufnahmeverfahren
Hier erhalten Sie Informationen über Ihren Weg zu uns.
Allgemeine stationäre Reha-Maßnahmen (AGM)
Wichtig - Diese Reha-Maßnahme müssen Sie beantragen!
Für eine medizinische Rehabilitation nach einer Behandlung durch den Hausarzt oder einen niedergelassenen Facharzt benötigen Sie einen medizinischen Befundbericht des Hausarztes / Facharztes, aus dem die Rehabilitationsbedürftigkeit hervorgeht und ein ausgefülltes Antragsformular.
Anschlussheilbehandlung (AHB, AR)
Wichtig - Die Anschlussheilbehandlung muss beantragt werden!
Für eine Anschlussheilbehandlung nach einer Operation oder Behandlung in einem Akuthaus benötigen Sie ein besonders schnelles Einweisungsverfahren. Noch während des Krankenhausaufenthalts muss der Antrag auf eine AHB gestellt werden. Der Stationsarzt oder der Sozialdienst des Krankenhauses helfen Ihnen dabei und melden Sie in Ihrer Rehaklinik an.
Informationen für den Arzt
Indikationen für eine AHB/AR in der Kaiser-Karl-Klinik
Wenn zu erwarten ist, dass sich das Leistungsvermögen des Patienten durch eine Rehabilitation wesentlich verbessert, kommt bei vielen Erkrankungen eine Anschlußheilbehandlung in Betracht, z.B. bei:
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Gefäßerkrankungen
- Gastroenterologische Erkrankungen
- Stoffwechselkrankheiten
- Krankheiten der Atmungsorgane
- Degenerativen Krankheiten des Bewegungsapparates einschl. Operationen und Unfallfolgen
- Entzündlich-rheumatischen Krankheiten
- Neurologischen Krankheiten z.B. Schlaganfall, Multiple Sklerose
- Bösartigen Geschwulsterkrankungen (Einzelfall)




